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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07 AS ER   

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https://dejure.org/2009,33875
LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07 AS ER (https://dejure.org/2009,33875)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.12.2009 - L 5 B 424/07 AS ER (https://dejure.org/2009,33875)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - L 5 B 424/07 AS ER (https://dejure.org/2009,33875)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist auf einen homogenen Lebens- und Wohnbereich abzustellen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R, (21)).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07
    Abzustellen ist vielmehr auf den einzelnen Monat (BSG, Urteil vom 5. September 2007, B 11b AS 15/06 R (42)).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, S. 803).
  • BVerwG, 11.12.2007 - 2 B 85.07

    Zulassung der Revision bei Möglichkeit der Klärung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07
    Die Antragsteller müssen sich wegen des pflichtwidrigen Verschweigens der Änderung der KdU so behandeln lassen, als hätten sie die zuviel erhaltenen Leistungen in dem streitigen Zeitraum zur Verfügung gehabt (zur Zulässigkeit der "Saldierung" in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei vorläufigen Leistungen auch: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. April 2009, L 2 B 85/07 AS ER, nicht veröffentlicht).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - L 5 B 121/08

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren zum Anspruch auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 5 B 424/07
    Der Senat geht im Regelfall nicht von deren Vorliegen aus, wenn die begehrte vorläufige Leistungsbewilligung 5% der Regelleistung nicht übersteigt (vgl. Beschluss vom 30. März 2009, L 5 B 121/08 AS ER, JURIS).
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